Wahlbekanntmachung zur Wahl des EHV-Beirats bei der KVH
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Wahlperiode des erstmalig im Jahr 2013 gewählten Beirats für die Erweiterte Honorarverteilung (EHV) endet zum 31. Dezember 2022. Der Beirat besteht aus zehn Mitgliedern, wobei sechs davon Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) sein müssen und vier davon frühere Mitglieder der KVH, die nicht mehr vertragsärztlich tätig sind. Die früheren Mitglieder der KVH, die Leistungen aus der Erweiterten Honorarverteilung beziehen, wählen nach § 11d der Satzung der KVH in Verbindung mit den Bestimmungen der Wahlordnung (WO) in der Fassung vom 11. Dezember 2021 die vier Mitglieder des Beirats, die nicht mehr vertragsärztlich tätig sind. Der Beirat wird für die Wahlperiode 2023 bis 2028 in unmittelbarer und geheimer Briefwahl gewählt.
Gemäß § 9 der Wahlordnung der KVH wird hiermit Folgendes bekannt gemacht:
Landeswahlleiter
Der Name und die amtliche Anschrift des Landeswahlleiters lauten:
Rechtsanwalt Matthias Mann
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main
Hinsichtlich weiterer Einzelheiten des Wahlverfahrens wird auf die Bestimmungen der Wahlordnung verwiesen. Die Wahlordnung der KVH steht auf der Homepage der KVH.
Frankfurt am Main,
den 12. Juli 2022
Der Landeswahlleiter
gez. Matthias Mann
Rechtsanwalt
An alle ehemaligen Mitglieder
der KVH und EHV-Empfängerinnen und -Empfänger