Vertragsanpassungen der CompuGroup Medical
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
immer wieder erreichen uns derzeit Fragen zur durchgeführten Preiserhöhung der CompuGroup Medical (CGM). Diese hatte ihre Kundinnen und Kunden kürzlich, wenn diese nicht innerhalb einer Frist aktiv widersprochen haben, auf das CGM TI-Servicepaket Plus umgestellt und durch die Vertragsanpassung monatliche Mehrkosten in den Praxen verursacht. Viele von Ihnen ärgern sich über das Vorgehen der CGM und haben uns als Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) um Unterstützung gebeten.
Ihren Unmut können wir gut nachvollziehen, gerne würden wir Ihnen daher zur Seite stehen.
Bedauerlicherweise sind uns in dieser Sache jedoch die Hände gebunden. Warum? Zwischen Ihnen, den Ärztinnen und Ärzten, die das Praxisverwaltungssystem (PVS) der CGM nutzen, und Ihrem Dienstleister vor Ort (DVO) sowie der CGM besteht ein Rechtsverhältnis, in das wir uns – ohne unsere Kompetenzen und Zuständigkeiten zu überschreiten – nicht einmischen können. Dafür bitten wir um Verständnis.
Um Sie in dieser Sache dennoch nicht alleine zu lassen, möchten wir Ihnen heute zumindest eine Verbesserung für die Zukunft in Aussicht stellen. Zu Beginn dieses Jahres ist im Rahmen des Krankenhauspflegeentlastungsgesetz der § 332b SGB V in Kraft getreten. Dieser gibt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die Möglichkeit, Rahmenvereinbarungen mit Anbietern und Herstellern von Praxisverwaltungssystemen (PVS) für die vertragsärztliche Versorgung abzuschließen. Bestandteile dieser Verträge können Leistungspflichten, Vertragsstrafen, Preisstrukturen, Laufzeiten und Kündigungsfristen sein. Damit besteht die Chance, einheitliche Standards an PVS zu definieren, diese verbindlich vertraglich festzuhalten und die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern zu reduzieren. Im Sinne der Ärztinnen und Ärzte und ihrer Anforderungen.
Derzeit bereitet die KBV unter Beteiligung mehrere KVen eine Ausschreibung für die angesprochenen Rahmenverträge vor. Diese wird voraussichtlich noch in diesem Jahr veröffentlicht, sodass wir möglichweise schon im Verlauf des kommenden Jahres erheblich mehr Einfluss auf die Vertragsstrukturen haben und Vertragsanpassungen wie die der CGM zukünftig nicht mehr ohne Weiteres passieren werden.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auch noch einmal auf unsere im September veröffentlichten Rundschreiben zur TI-Förderung hinweisen. Darin informierten wir Sie über die Voraussetzungen für den Erhalt einer TI-Förderpauschale. Die aktuellen Informationen finden Sie auch auf unserer Website.
Mit besten kollegialen Grüßen, Ihre
Frank Dastych
Vorstandsvorsitzender
Armin Beck
stellv. Vorstandsvorsitzender
An alle Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen