Umfrage zur Liquordiagnostik
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Paragraph 115b SGB V in der jetzt verschärften Form führt dazu, dass Eingriffe wie zum Beispiel eine Lumbalpunktion bei MS-Verdacht, die in der Vergangenheit stationär durchgeführt wurden, jetzt vermehrt in der ambulanten Versorgung angefordert werden. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die sich konsekutiv daraus ergebende Liquordiagnostik auch sichergestellt ist. Wir bitten Sie daher, uns in Form einer Umfrage mitzuteilen, ob entsprechende Liquordiagnostik bei Ihnen kurzfristig verfügbar ist und welche Untersuchungen Sie in diesem Zusammenhang anbieten.
Sie können bis zum 9. Juni 2023 über diesen Link an der Umfrage teilnehmen.
Mit besten kollegialen Grüßen, Ihre
Frank Dastych
Vorstandsvorsitzender
Armin Beck
stellv. Vorstandsvorsitzender
An alle ärztlichen Mitglieder der KVH mit Genehmigung zur Abrechnung von Leistungen im Rahmen der Liquordiagnostik