Eine Frau lächelt in die Kamera, während sie ein Magazin in den Händen hält. © andresr

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) informiert ihre Mitglieder direkt, zielgruppenspezifisch und aktuell per Rundschreiben über relevante Neuerungen rund um die vertragsärztliche und psychotherapeutische Tätigkeit.

Umfrage zur Liquordiagnostik

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Paragraph 115b SGB V in der jetzt verschärften Form führt dazu, dass Eingriffe wie zum Beispiel eine Lumbalpunktion bei MS-Verdacht, die in der Vergangenheit stationär durchgeführt wurden, jetzt vermehrt in der ambulanten Versorgung angefordert werden. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass die sich konsekutiv daraus ergebende Liquordiagnostik auch sichergestellt ist. Wir bitten Sie daher, uns in Form einer Umfrage mitzuteilen, ob entsprechende Liquordiagnostik bei Ihnen kurzfristig verfügbar ist und welche Untersuchungen Sie in diesem Zusammenhang anbieten.

Sie können bis zum 9. Juni 2023 über diesen Link an der Umfrage teilnehmen.

Mit besten kollegialen Grüßen, Ihre

Frank Dastych
Vorstandsvorsitzender

Armin Beck
stellv. Vorstandsvorsitzender

zuletzt aktualisiert am: 25.05.2023

An alle ärztlichen Mitglieder der KVH mit Genehmigung zur Abrechnung von Leistungen im Rahmen der Liquordiagnostik

Ansprechpartner

info.line

Mo – Fr: 7 – 17 Uhr

Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68826
info.line(at)kvhessen(.)de

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