Eine Frau lächelt in die Kamera, während sie ein Magazin in den Händen hält. © andresr

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) informiert ihre Mitglieder direkt, zielgruppenspezifisch und aktuell per Rundschreiben über relevante Neuerungen rund um die vertragsärztliche und psychotherapeutische Tätigkeit.

TI-Förderung Update

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem wir Sie mit dem Rundschreiben vom 4. September 2023 über die neuen TI-Pauschalen informiert hatten, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nun die Ersatzvornahme überarbeitet.

Darin hat das BMG klargestellt, dass sowohl das Notfalldatenmanagement (NFDM) als auch der elektronische Medikationsplan (eMP) in der Praxis unterstützt werden müssen. Für Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie für Fachgruppen ohne persönlichen Patientenkontakt gibt es Ausnahmen für TI-Anwendungen, die sie in ihrem Versorgungskontext nicht nutzen.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist erst in 4/2023 verpflichtend nachzuweisen – trotzdem können Praxen bereits in 3/2023 die GOP 98155 für die eAU ansetzen. Der eArztbrief ist erst ab 1. März 2024 für alle Praxen verpflichtend zu unterstützen.

Für große Praxen mit mehr als neun Ärztinnen/ Ärzten und Psychologischen Psychotherapeutinnen/ -therapeuten steigt die TI-Pauschale stufenweise um einen festen Betrag an.

Alle Informationen finden Sie auch auf unserer Website.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Kassenärztliche Vereinigung Hessen

zuletzt aktualisiert am: 25.09.2023

An alle förderberechtigten Mitglieder der KVH

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Mo – Fr: 7 – 17 Uhr

Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68826
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