Eine Frau lächelt in die Kamera, während sie ein Magazin in den Händen hält. © andresr

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) informiert ihre Mitglieder direkt, zielgruppenspezifisch und aktuell per Rundschreiben über relevante Neuerungen rund um die vertragsärztliche und psychotherapeutische Tätigkeit.

Terminvermittlung durch die TSS und hausärztliche Praxen

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund des Inkrafttretens des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) ergeben sich zum 1. Januar 2023 Änderungen und Erweiterungen der bestehenden Regelung zu den Terminvermittlungen durch die Terminservicestellen (TSS) und den hausärztlichen Praxen.

Die Neupatienten-Regelung fällt bedauerlicherweise zum 1. Januar 2023 weg. Durch die Änderungen erhalten Sie jedoch höhere Zuschläge bei den Vermittlungsfällen und die Zeitintervalle werden neu gefasst. Was es hierbei zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem Rundschreiben.

Grundsätzlich rechnen Sie wie bisher bei der Terminvermittlung ab. Neue Kennzeichnungen über Suffixe sind hinzugekommen; die genaue Bedeutung der Suffixe haben wir für Sie als Tabelle in diesem Rundschreiben aufbereitet.

 

Die Regelungen im Überblick

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kassenärztliche Vereinigung Hessen

zuletzt aktualisiert am: 02.01.2023

An alle Mitglieder der Kassenärztlichen Vereingung Hessen (KVH), die an der Terminvermittlung nach TSVG teilnehmen können

Ansprechpartner

info.line

Mo – Fr: 7 – 17 Uhr

Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68826
info.line(at)kvhessen(.)de

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