TI-Förderung: Aufsatzgeräte Ingenico
Sehr geehrte Damen und Herren,
die mittels Schiedsamtsentscheidung festgesetzten Förderbeträge für die Telematikinfrastruktur (TI) sind zum 1. April 2022 in der TI-Finanzierungsvereinbarung umgesetzt. Die Änderungen betreffen die Kostenerstattung für die Aufsätze auf stationäre Kartenterminals des Herstellers Ingenico, höhere Förderbeträge sowie die Förderung von zusätzlichen stationären Kartenterminals für die Komfortsignatur.
Um die Förderung eines Aufsatzes für ein stationäres Kartenterminal des Herstellers Ingenico zu erhalten, geben Sie die GOP 98154 – gültig ab dem 3. Quartal 2022* – bitte einmal je BSNR und NBSNR in Ihrer Abrechnung an. So weisen Praxen der KV Hessen nach, dass sie mindestens ein stationäres Karteterminal des Herstellers Ingenico (Worldline Healthcare GmbH) nutzen.
Anspruchsberechtigte Praxen erhalten die Pauschale einmalig, wenn sie im Abrechnungsquartal ein VSDM durchgeführt haben und sich vor dem 1. Oktober 2022 an die TI angeschlossen haben:
Pauschale | Anzahl der Ärzte in der Vertragsarztpraxis (kumuliertes Vollzeitäquivalent) | Anzahl der Ärzte in der Vertragsarztpraxis (kumuliertes Vollzeitäquivalent) | Anzahl der Ärzte in der Vertragsarztpraxis (kumuliertes Vollzeitäquivalent) |
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Pauschale | bis zu 3 | 4 bis 6 | mehr als 6 |
Kartenterminal-Zuschlag | 35,46 Euro | 66,28 Euro | 97,10 Euro |
Maßgeblich für den Förderbetrag ist die Größe der Vertragsarztpraxis (Summe der Zulassungsumfänge der BSNR) zum Auszahlungszeitpunkt der Erstausstattungspauschale.
Hintergrund: Die Kartenterminal-Aufsätze des Herstellers sollen verhindern, dass es beim Einlesen der neuen Gesundheitskarten der Generation 2.1 zu technischen Abstürzen kommt.
Weitere Anpassungen der TI-Finanzierungsvereinbarung
Praxen, die die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen, erhalten eine Förderung von 677,50 Euro für ein zusätzliches Kartenterminal, um die Komfortsignatur nutzen zu können. Die Anzahl der geförderten stationären Kartenterminals ist abhängig von der Anzahl tätiger Ärzte, gefördert wird ein Terminal je zwei Ärzte. Mit der Komfortsignatur können Ärzte mit der Eingabe einer PIN bis zu 250 elektronische Signaturen auf einmal freischalten.
Einige Pauschalen der TI-Finanzierungsvereinbarung – beispielsweise die Betriebskosten für das Notfalldatenmanagement (NFDM) und die ePA – wurden erhöht.
Betriebskosten | Förderung alt | Förderung ab 1. April 2022 |
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NFDM/eMP | 4,50 Euro | 17,25 Euro |
ePA | 4,50 Euro | 27,75 Euro |
Die Förderung für die zusätzlichen stationären Kartenterminals (Komfortsignatur) und die angepassten Förderbeträge berücksichtigt die KV Hessen bei der nächsten Auszahlung der TI-Förderbeträge für das 2. Quartal 2022.
Den rückwirkend zum 1. Januar 2022 erhöhten Betrag von 677,50 € für stationäre Kartenterminals der TI-Erstausstattung berücksichtigt die KV Hessen ebenfalls.
Eine Übersicht aller Förderbeträge finden Praxen auf der Website.
Die TI-Finanzierungsvereinbarung sieht erstmals eine Kostenerstattung für defekte Komponenten vor. Die Regelungen zur Verteilung des vom GKVSpitzenverband bereitzustellenden Geldes sind allerdings noch nicht bekannt. Wir informieren Sie, sobald uns die Umsetzungsmodalitäten bekannt sind.
Sie haben Fragen? Die info.line der KV Hessen hilft gerne weiter!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kassenärztliche Vereinigung Hessen
*geändert am 3. August 2022, 14.35 Uhr durch Online-Redaktion: Ursprünglich fehlter der Hinweis auf das 3. Quartal 2022.
An alle Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen