Abrechnung nach TestV: Steuernummer erfassen
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Sie haben in den vergangenen zwei Jahren beziehungsweise während der Corona-Pandemie Leistungen nach der Coronavirus-Testverordnung (TestV) abgerechnet. Aus diesem Grund möchten wir Sie bitten, uns möglichst zeitnah Ihre Steuernummer für die Betriebsstätte, in der Sie diese Leistungen erbracht haben, mitzuteilen. Wir benötigen diese zwingend, da wir als Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) nach § 14 der Mitteilungsverordnung (MV) dazu verpflichtet sind, den Finanzbehörden die an Sie beziehungsweise an den Leistungserbringer geleisteten Zahlungen nach der TestV nach Maßgabe des § 93c der Abgabenordnung (AO) elektronisch zu übermitteln.
Sie können uns die entsprechende Steuernummer unkompliziert via KV-SafeNet* bekanntgeben. Melden Sie sich dazu bitte mit Ihren persönlichen Zugangsdaten an und gehen Sie dann auf „Steuernummer – TestV“. Dort können Sie dann die Steuernummer für Ihre Betriebsstätte angeben. Wir bitten Sie, Ihre Steuernummer spätestens bis zum 30. April 2022 mitzuteilen.
Wir danken Ihnen vorab für Ihre Unterstützung.
Mit besten kollegialen Grüßen, Ihre
Frank Dastych
Vorstandsvorsitzender
Dr. med. Eckhard Starke
stv. Vorstandsvorsitzender
*KV-SafeNet steht nicht mit der Firma SafeNet, Inc., USA, in firmenmäßiger oder vertraglicher Verbindung.
An alle Mitglieder der KVH, die nach Coronavirus-TestV abgerechnet haben