Informationen zur Kostenerstattung TI-Störung
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie Sie den aktuellen Verlautbarungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den Fachmedien sicherlich schon entnommen haben, ist von der gematik vor Ende August 2020 ein Beschluss gefasst worden, wie mit der Erstattung von Kosten, die im Zusammenhang mit der Störung der Telematikinfrastruktur (TI) in diesem Jahr zusammenhängen, umzugehen ist. Demnach wurde eine maximale Kostenerstattung von bis 150 Euro inclusive Umsatzsteuer pro Konnektor festgelegt, sofern Ihre Praxis von der Störung betroffen ist.
Die Kostenerstattung erfolgt nur auf Antrag. Dazu senden Sie eine entsprechende Rechnung bis zum 18. September 2020 per E-Mail an: betrieb(at)gematik(.)de
Bisher sind uns nur wenige Praxen bekannt, die eine solche Rechnung bekommen haben. Die bisherigen Erfahrungen mit den Anbietern der Praxisverwaltungssysteme (PVS) lassen aber vermuten, dass nun eine wahre Rechnungsflut über die Praxen hereinbricht.
Wir würden uns freuen – sollten Sie davon betroffen sein – wenn Sie uns darüber informieren. Senden Sie dazu bitte eine Rechnungskopie an info.line(at)kvhessen(.)de oder per Fax an 069 24741-68826.
Möglichst viele solcher Rechnungen würden uns in der weiteren Diskussion um die Frage, ob der gegenwärtige PVS-Herstellermarkt tatsächlich in Deutschland zukunftsfähig ist, sehr helfen. Manche sehen in diesem Markt, der vorrangig an der Erhöhung der eigenen Profite interessiert zu sein scheint, eher ein Hindernis auf dem weiteren Weg zur Digitalisierung.
Mit besten kollegialen Grüßen, Ihre
Frank Dastych
Vorstandsvorsitzender
Dr. med. Eckhard Starke
stv. Vorstandsvorsitzender
An alle Mitglieder der KVH