KIM-Dienst wird ab Oktober 2021 Pflicht
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
inzwischen ist es amtlich.
Ab dem 1. Oktober 2021 müssen Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen (AU) elektronisch an die Krankenkassen übermittelt werden. Dafür benötigt man einen so genannten Dienst zur Kommunikation im Medizinwesen (KIM-Dienst).
Was das genau ist, was Sie alles dafür benötigen, welches Angebot die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zur Verfügung stellt und wie die Kosten und die Förderung dazu im Detail aussehen, haben wir Ihnen in der beiliegenden Broschüre übersichtlich zusammengefasst.
Dass die Digitalisierung der Praxen weitergeht und in der einen oder anderen Anwendung richtig sinnvoll ist, steht sicher außer Frage. Wie so oft, hapert es in vielen Details an der Umsetzung. Und natürlich geht damit auch wieder die Generalkritik einher, dass die Digitalisierung an sich richtig und notwendig ist, ein überzeugendes Gesamtkonzept aber nach wie vor fehlt.
Nichtsdestotrotz steht die klare Botschaft: Wenn Sie ab Oktober 2021 Patienten krankschreiben wollen, ist dies ohne einen eingerichteten KIM-Dienst in Ihrer Praxis nicht mehr möglich.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich frühzeitig zu informieren und für einen Anbieter zu entscheiden.
Mit besten kollegialen Grüßen, Ihre
Frank Dastych
Vorstandsvorsitzender
Dr. med. Eckhard Starke
stv. Vorstandsvorsitzender
An alle Mitglieder der KVH