AOK: Sachmittelpauschalen bei Kataraktoperationen
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
für die Sachmittelpauschalen bei Kataraktoperationen gelten zum 1. Januar 2020 andere Beträge als bisher. Die Anpassung haben wir in Abstimmung mit dem Bundesverband Deutscher Ophthalmo Chirurgen e.V. (BDOC) mit der AOK Hessen vereinbart.
Je Kataraktoperation, bei der Sie sowohl Hyaluronsäurepräparate und/oder Chondroitin-Sulfat als auch Balanced Salt Solution verwenden, werden für Implantate und Sachmittel folgende Beträge vergütet:
Linse | Sachmittelpauschale | Betrag ab 1. Januar 2020 |
---|---|---|
bei Implantation einer PMMA-Linse | 90401A | 299 Euro |
bei Implantation einer faltbaren Linse, mit Ausnahme kühlpflichtiger Linsen und faltbarer hydrophober Acrylatlinsen (Wassergehalt < zehn Prozent) | 90402A | 299 Euro |
bei Implantation einer kühlpflichtigen Linse oder einer faltbaren hydrophoben Acrylatlinse (Wassergehalt < zehn Prozent) | 90403A | 299 Euro |
Bei den Sachmittelpauschalen zu den Kataraktoperationen, bei denen Sie keine Hyaluronsäurepräparate und/oder Chondroitin-Sulfat oder kein Balanced Salt Solution verwenden, ändert sich nichts.
Eine Übersicht mit allen Sachmittelpauschalen finden Sie in den hessenspezifischen Gebührenordnungspositionen (GOP).
Bei Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der info.line der Kassenärztlichen Vereingung Hessen (KVH) gerne weiter.
Mit besten kollegialen Grüßen, Ihre
Frank Dastych
Vorstandsvorsitzender
Dr. med. Eckhard Starke
stv. Vorstandsvorsitzender
Rundschreiben
An alle amulant operierenden Augenärzte der KVH