Finanzhilfen für Praxen mit hohem Stromverbrauch
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Praxen mit besonders hohem Energieverbrauch können ab sofort für das Jahr 2023 zusätzliche Finanzhilfen beantragen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband am 29. März 2023 geeinigt. Anspruchsberechtigt sind Praxen, die Leistungen aus den Bereichen Radiologie, Strahlentherapie und Dialyse abrechnen.
Um die zusätzlichen Finanzhilfen erhalten zu können, müssen die Praxen bis einen Monat nach Quartalsende eine Selbstauskunft an die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) schicken. Für die Rückmeldung zum ersten Quartal 2023 und für die folgenden Quartale finden Sie die Selbstauskunft hier verlinkt.
Das bedeutet für Sie, um die Finanzhilfen für das erste Quartal zu erhalten, müssen Sie diese bis 30. April 2023 ausgefüllt an untenstehende Adresse senden.
Wer sich an dieser Stelle über den weiteren Akt im deutschen Bürokratismus wundert, tut dies aus unserer Sicht zu Recht. Wer sich so etwas ausdenkt, hat den Kontakt zur ärztlichen Basis und den Problemen in der Versorgung endgültig verloren. Da hilft es auch nur wenig, dass mit dem Versuch der Unterstützung zumindest ein lobenswerter Versuch unternommen wurde.
Die Regelung gilt vorerst bis zum Jahresende 2023. Antragsberechtigt sind Praxen, die Leistungen aus folgenden Bereichen erbringen:
- Abschnitt 25.3.2 (Hochvolttherapie)
- Abschnitt 34.3 (Computertomographie) und/oder Abschnitt 34.4 (Magnet-Resonanz-Tomographie)
- Abschnitt 40.14 (Kostenpauschalen für die Behandlung mit renalen Ersatzverfahren und extrakorp. Blutreinigungsverfahren)
Weitere Voraussetzung für die zusätzlichen Finanzhilfen:
- Die zusätzlichen Stromkosten der Praxis müssen 500 Euro und mehr betragen.
Bei der Berechnung der Erstattung liegen die GKV-Einnahmen zu Grunde. Abgezogen werden ein Eigenanteil von fünf Prozent und sonstige staatliche Hilfen.
Sollten Sie die vorgenannten Bedingungen erfüllen, schicken Sie Ihre Selbstauskunft per Post bitte an
KV Hessen
Team Antragsverfahren
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
oder per Fax an 069 24741-68847
oder per Mailanhang an Antragsverfahren(at)kvhessen(.)de
Mit besten kollegialen Grüßen, Ihre
Frank Dastych
Vorstandsvorsitzender
Armin Beck
stv. Vorstandsvorsitzender
An alle ärztlichen Mitglieder der KVH, die Leistungen der Bereiche Radiologie, Strahlentherapie und Dialyse abrechnen
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen erhalten Sie in den rückwirkenden Änderungen zum Einheitlichen Bewerungsmaßstab (EBM) zum 1. Januar 2023.