Erhöhung der Fallwerte für Eigenlaborerbringer
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
im September 2019 haben wir Sie darüber informiert, dass wir aufgrund der problematischen Entwicklung im Bereich Eigenlabor die Notbremse ziehen mussten. Damit wurden die zur Laborreform eingeführten und zum damaligen Zeitpunkt ausgesetzten Fallwerte für Eigenlabor zum 4. Quartal 2019 auch in Hessen verbindlich – allerdings mit einem Aufschlag von 25 Prozent auf den jeweiligen Referenzfallwert.
Wir haben die Entwicklung des Eigenlabors seit der Einführung dieser hessischen Fallwerte weiter beobachtet. Erfreulicherweise zeigt sich dabei der gewünschte Effekt, so dass nun eine Erhöhung des Aufschlags des jeweiligen Referenzfallwerts von 25 Prozent auf 50 Prozent zum 1. Quartal 2021 möglich ist.
Der nachfolgenden Tabelle können Sie die Fallwerte der einzelnen Fachgruppen entnehmen:
Arztgruppe | Fallwert in Euro ab 4/2019 | Fallwert in Euro ab 1/2021 |
---|---|---|
Rheumatologen, Endokrinologen | 50 Euro | 60 Euro |
Nuklearmediziner, Hämatologen | 26,25 Euro | 31,50 Euro |
Dermatologen, Gynäkologen, Pneumologen, Urologen | 5 Euro | 6 Euro |
Mit besten kollegialen Grüßen, Ihre
Frank Dastych
Vorstandsvorsitzender
Dr. med. Eckhard Starke
stv. Vorstandsvorsitzender
An ausgewählte Facharztgruppen der KVH