DMP: Frist für Folgedokumentation endet
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Sie gehören zu den Ärztinnen und Ärzten, die ihren Patientinnen und Patienten eine Behandlung im Rahmen der Disease-Management-Programme (DMP) anbieten. Wir möchten Sie daher auf eine wichtige Frist hinweisen:
Wie Ihnen sicher bekannt ist, ist bereits am 25. November 2021 die epidemische Lage nationaler Tragweite ausgelaufen. Die damit einhergehenden Sonderregelungen im Zusammenhang mit den DMP sind seit dem 1. Januar 2022 außer Kraft. Seither sind eine regelmäßige Praxisbetreuung, entsprechende DMP-Dokumentationen und die Durchführung empfohlener Schulungen wieder notwendig.
Mit Blick auf die Dokumentationen bedeutet das konkret, dass Sie für DMP-Versicherte, die vor der Corona-Pandemie (bis Quartal 4-2019) im DMP eingeschrieben waren und für die bis Ende 2021 und auch im ersten Quartal 2022 keine Dokumentation durchgeführt wurde, zwingend bis zum 30. Juni 2022 eine Folgedokumentation durchführen und abrechnen müssen.
Andernfalls werden diese Versicherten, weil zwei aufeinanderfolgende quartalsbezogene Dokumentationen (Quartal 1 und Quartal 2-2022) fehlen, von ihrer jeweiligen Krankenkasse aus dem DMP ausgeschrieben. Wir bitten Sie daher, diese Frist unbedingt einzuhalten, denn eine DMP-Erstdokumentation und Neueinschreibung mittels Teilnahme- und Einwilligungserklärung wird für die Fortführung der bisherigen DMP-Teilnahme der Patientin beziehungsweise des Patienten durch die Krankenkassen nicht anerkannt.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit besten kollegialen Grüßen, Ihre
Frank Dastych
Vorstandsvorsitzender
Dr. med. Eckhard Starke
stv. Vorstandsvorsitzender
An alle Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH), die DMP anbieten