DMP: Ausnahmeregelungen wegen Corona-Pandemie
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 27. März 2020 und In-Kraft-Treten am 8. April 2020 eine Ausnahmeregelung zum Aussetzen der Dokumentationspflicht und Teilnahme an Patientenschulungen in die DMP-Anforderungen-Richtlinie aufgenommen. Ziel ist es, Verantwortung für die besonders schutzwürdige Gruppe der chronisch Kranken hinsichtlich der Vermeidung von Ansteckung mit COVID-19 zu übernehmen.
Das bedeutet: die Teilnahme an Schulungen kann für Patientinnen und Patienten abweichend vom vertraglich vereinbarten Zeitraum vom ersten bis vierten Quartal 2020 ausgesetzt werden.
Die quartalsbezogene Dokumentation ist für das erste bis einschließlich dritte Quartal 2020 nicht erforderlich, soweit sie sich auf Untersuchungen an Patienten bezieht, die aufgrund der Vermeidung einer Ansteckung mit COVID-19 nicht durchgeführt werden und nicht durch telemedizinischen Kontakt durch den Leistungserbringer erhoben werden kann.
Gleichwohl können und sollen weiterhin Dokumentation und Schulungen erfolgen, wenn eine Kontrolluntersuchung oder eine Schulung im Einzelfall notwendig ist und entsprechend durchgeführt wird.
Die Risken einer solchen Durchführung gilt es im Einzelfall individuell zwischen Arzt und Patient abzuwägen.
Den Beschluss sowie weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des G-BA. Auch seitens der Verbände der Krankenkassen in Hessen wurde Zustimmung zu diesem Verfahren signalisiert. Mit dieser praxisnahen Lösung können wir die Praxen sinnvoll entlasten und gleichzeitig die Patienten weitestmöglich vor einer Infektion schützen.
Haben Sie Fragen?
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der info.line stehen Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit besten kollegialen Grüßen, Ihre
Frank Dastych
Vorstandsvorsitzender
Dr. med. Eckhard Starke
stv. Vorstandsvorsitzender
An alle am DMP teilnehmenden Ärzte