Coronaimpfungen und Stand der Verhandlungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach wie vor gibt es in Hessen keine Vereinbarung, wie Impfungen gegen das Coronavirus in der Regelversorgung zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergütet werden sollen.
Dafür gibt es einen einfachen Grund: Bisher waren die hessischen Krankenkassen nicht in der Lage, der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) ein akzeptables Angebot zu machen, das die erheblichen Mehraufwände bei der Impfung auch nur ansatzweise berücksichtigt.
Während es in anderen Bundesländern „Koppelgeschäfte“ gab, indem es zusätzlich einen Aufschlag auf die Vergütung für die Grippeschutzimpfung gab, verweigert man uns dies in Hessen bisher.
Das bedeutet bekanntlich für Sie, dass eine Impfung aktuell nur gegen Rechnung mittels Kostenerstattung möglich ist. Angesichts des vor uns stehenden Herbstes mit einer mutmaßlich wieder steigenden Nachfrage nach Impfungen und der Tatsache, dass ab 18. September 2023 der neue, modifizierte Impfstoff von BionTech im Apotheken-Großhandel erwartet wird, sollten wir aus unserer Sicht nun zeitnah zu einer Vereinbarung kommen. Bedingung dafür ist allerdings ein tragfähiges Angebot der hessischen Krankenkassen, die sich dafür bewegen müssen.
Uns ist klar, dass der gegenwärtige Status zu zusätzlichem Aufwand, vor allem in der Kommunikation mit den Patientinnen und Patienten, führt. Um Sie dabei zu unterstützen, finden Sie hier eine Kopiervorlage, die Sie Ihren Patientinnen und Patienten zur Information aushändigen können.
Der neue Impfstoff ist für Personen ab 12 Jahren zugelassen. Bitte beachten Sie auch unbedingt die StiKo-Empfehlung, die einen Booster für Personen ab 60 Jahren und jüngere Risikogruppen vorsehen.
Mit besten kollegialen Grüßen, Ihre
Frank Dastych
Vorstandsvorsitzender
Armin Beck
stellv. Vorstandsvorsitzender
An alle ärztlichen Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen