Corona-Impfverordnung läuft aus
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
möglicherweise wissen Sie, dass die bundesweit gültige Corona-Impfverordnung am 7. April 2023 ausläuft und angesichts der weiterhin entspannten Pandemielage auch nicht mehr verlängert wird.
Dies hat auch Auswirkungen auf die Impfungen gegen das Coronavirus, die nach diesem Stichtag in den Praxen durchgeführt werden.
Da der Sicherstellungsauftrag für Impfungen in der Regelversorgung, zu denen dann auch die gegen COVID-19 gehört, bei den gesetzlichen Krankenkassen liegt, bemühen wir uns schon seit einiger Zeit in Verhandlungen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Hessen um einen Vertragsabschluss.
Bisher leider ohne Erfolg, und wir möchten Sie deshalb darauf aufmerksam machen, dass ohne einen Vertragsabschluss ab dem 8. April 2023 Impfungen gegen das Coronavirus auch in der GKV in Hessen gegen Privatliquidation auf dem Weg der Kostenerstattung abzurechnen sind.
Nichts ändert sich hingegen am Bezugsweg des Impfstoffs, der weiter über die Ihnen bekannten Apotheken erfolgt, der Kostenträger für den Bezug bleibt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).
Bitte betrachten Sie dieses Schreiben als vorsorgliche Benachrichtigung. Sollte sich bis zum 7. April 2023 noch eine Einigung zu vernünftigen Konditionen erzielen lassen, werden wir Sie darüber selbstverständlich so bald wie möglich informieren.
Mit besten kollegialen Grüßen, Ihre
Frank Dastych
Vorstandsvorsitzender
Armin Beck
stv. Vorstandsvorsitzender
An alle ärztlichen Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH)