Abrechnung in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem heutigen Rundschreiben möchten wir Sie über eine zukünftig verbesserte Abrechnungsprüfung durch die KV Hessen informieren.
Um Zurückweisungen und Beanstandungen von Fällen durch die Krankenkassen vorzubeugen und eine zeitnahe Auszahlung Ihrer Vergütung sicherzustellen, prüft die KV Hessen zukünftig mehr Abrechnungsvorgaben ab.
Durch die Prüfung unter anderem von Mengenbegrenzungen (wie im Kalendervierteljahr oder am gleichen Tag) sowie geforderten Begründungen können wir Ihre Abrechnung frühzeitig korrigieren und somit eine möglichst zügige Auszahlung der durch uns bei den Krankenkassen gestellten Rechnungen gewährleisten.
Die Änderung bedeutet für Sie, dass wir Sie im Rahmen der Abrechnungsinformation nun umfangreicher über erforderliche Korrekturen informieren und Sie hierdurch mehr Möglichkeiten erhalten, Ihre Abrechnung zu optimieren.
Sie haben Fragen?
Die info.line der KV Hessen hilft gerne weiter!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kassenärztliche Vereinigung Hessen
An alle ASV-Teams der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen