Eine Frau lächelt in die Kamera, während sie ein Magazin in den Händen hält. © andresr

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) informiert ihre Mitglieder direkt, zielgruppenspezifisch und aktuell per Rundschreiben über relevante Neuerungen rund um die vertragsärztliche und psychotherapeutische Tätigkeit.

ÄBD: Angabe „noctu“ auf dem GKV-Rezept

Sehr geehrte Damen und Herren,

benötigt eine Patientin oder ein Patient ein Medikament außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Apotheken, so muss er oder sie in der Regel dort eine Notdienstgebühr in Höhe von 2,50 Euro entrichten (vgl. § 6 der Arzneimittelverordnung).

Ist bei einem akuten Behandlungsfall im ÄBD eine unverzügliche Medikamentenvergabe erforderlich, machen wir Sie auf die Möglichkeit aufmerksam, dass das Feld „noctu“ auf dem GKV-Rezept (Muster16) zu den Notdienstzeiten der Apotheken angekreuzt werden kann. Wenn Patientinnen und Patienten dieses Rezept während der Notdienstzeiten der Apotheken einlösen, entfällt für sie die Notdienstgebühr.

Die Notdienstzeiten der Apotheken sind:

  • Werktags: von 20 Uhr bis 6 Uhr
  • An Sonn- und Feiertagen
  • Am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, bis 6 Uhr und ab 14 Uhr

Wird ein mit "noctu" gekennzeichnetes Rezept erst später, während der regulären Öffnungszeiten einer Apotheke, eingelöst, hat das Feld keine weitere Bedeutung.
 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH)
Ärztlicher Bereitschaftsdienst

zuletzt aktualisiert am: 13.03.2023

An alle Ärztinnen und Ärzte im Ärztlichen Bereitschaftsdienst

Ansprechpartner

Ärztlicher Bereitschaftsdienst (Verwaltung)

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main

Fax 069 24741-68837
bereitschaftsdienst(at)kvhessen(.)de

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