ÄBD: Angabe „noctu“ auf dem GKV-Rezept
Sehr geehrte Damen und Herren,
benötigt eine Patientin oder ein Patient ein Medikament außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Apotheken, so muss er oder sie in der Regel dort eine Notdienstgebühr in Höhe von 2,50 Euro entrichten (vgl. § 6 der Arzneimittelverordnung).
Ist bei einem akuten Behandlungsfall im ÄBD eine unverzügliche Medikamentenvergabe erforderlich, machen wir Sie auf die Möglichkeit aufmerksam, dass das Feld „noctu“ auf dem GKV-Rezept (Muster16) zu den Notdienstzeiten der Apotheken angekreuzt werden kann. Wenn Patientinnen und Patienten dieses Rezept während der Notdienstzeiten der Apotheken einlösen, entfällt für sie die Notdienstgebühr.
Die Notdienstzeiten der Apotheken sind:
- Werktags: von 20 Uhr bis 6 Uhr
- An Sonn- und Feiertagen
- Am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, bis 6 Uhr und ab 14 Uhr
Wird ein mit "noctu" gekennzeichnetes Rezept erst später, während der regulären Öffnungszeiten einer Apotheke, eingelöst, hat das Feld keine weitere Bedeutung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH)
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
An alle Ärztinnen und Ärzte im Ärztlichen Bereitschaftsdienst
Ansprechpartner
Ärztlicher Bereitschaftsdienst (Verwaltung)
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main