Eine Frau lächelt in die Kamera, während sie ein Magazin in den Händen hält. © andresr

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) informiert ihre Mitglieder direkt, zielgruppenspezifisch und aktuell per Rundschreiben über relevante Neuerungen rund um die vertragsärztliche und psychotherapeutische Tätigkeit.

Abrechnungsinformation für Sonderverträge geändert

Sehr geehrte Damen und Herren,

um Ihnen die Praxisorganisation zu vereinfachen, erhalten Sie ab dem Abrechnungsquartal 2/2023 seitens der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) eine komplette Abrechnungsinformation. Diese enthält neben den Informationen zu vorgesehenen Korrekturen Ihrer Abrechnungen kollektivvertraglicher Leistungen auch Informationen zu vorgesehenen Korrekturen bei zwei weiteren Sonderverträgen.

Bisher haben Sie bei Teilnahme an den Verträgen zur Schwangerenvorsorge beziehungsweise Frühgeburtenverhütung „Hallo Baby“ und „AOK Hessen – Priomed zur Prävention von Frühgeburten“ vertragsbezogen eine gesonderte „Information zu vorgesehenen Korrekturen Ihrer Abrechnung im Rahmen eines Sondervertrages“ zu Ihrer Abrechnung erhalten. Diese Informationen erhalten Sie nun gemeinsam mit der Abrechnungsinformation zur kollektivvertraglichen Abrechnung.

Ausnahme: Der Schwangerenvorsorgevertrag „Willkommen Baby“ der DAK unterliegt einer anderen vertraglichen Abrechnungsgrundlage, so dass bei Teilnahme an diesem Vertrag weiterhin eine gesonderte Abrechnungsinformation erfolgen muss.
 

Sie haben Fragen? Die info.line der KVH hilft gerne weiter!

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Kassenärztliche Vereinigung Hessen

zuletzt aktualisiert am: 12.06.2023

An alle Gynäkologinnen und Gynäkologen sowie Labore in der KVH, die an den Verträgen AOK Hessen Priomed und Hallo Baby teilnehmen

Ansprechpartner

info.line

Mo – Fr: 7 – 17 Uhr

Tel 069 24741-7777
Fax 069 24741-68826
info.line(at)kvhessen(.)de

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