Abrechnungsinformation für Sonderverträge geändert
Sehr geehrte Damen und Herren,
um Ihnen die Praxisorganisation zu vereinfachen, erhalten Sie ab dem Abrechnungsquartal 2/2023 seitens der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) eine komplette Abrechnungsinformation. Diese enthält neben den Informationen zu vorgesehenen Korrekturen Ihrer Abrechnungen kollektivvertraglicher Leistungen auch Informationen zu vorgesehenen Korrekturen bei zwei weiteren Sonderverträgen.
Bisher haben Sie bei Teilnahme an den Verträgen zur Schwangerenvorsorge beziehungsweise Frühgeburtenverhütung „Hallo Baby“ und „AOK Hessen – Priomed zur Prävention von Frühgeburten“ vertragsbezogen eine gesonderte „Information zu vorgesehenen Korrekturen Ihrer Abrechnung im Rahmen eines Sondervertrages“ zu Ihrer Abrechnung erhalten. Diese Informationen erhalten Sie nun gemeinsam mit der Abrechnungsinformation zur kollektivvertraglichen Abrechnung.
Ausnahme: Der Schwangerenvorsorgevertrag „Willkommen Baby“ der DAK unterliegt einer anderen vertraglichen Abrechnungsgrundlage, so dass bei Teilnahme an diesem Vertrag weiterhin eine gesonderte Abrechnungsinformation erfolgen muss.
Sie haben Fragen? Die info.line der KVH hilft gerne weiter!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kassenärztliche Vereinigung Hessen
An alle Gynäkologinnen und Gynäkologen sowie Labore in der KVH, die an den Verträgen AOK Hessen Priomed und Hallo Baby teilnehmen