Eine Frau lächelt in die Kamera, während sie ein Magazin in den Händen hält. © andresr

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) informiert ihre Mitglieder direkt, zielgruppenspezifisch und aktuell per Rundschreiben über relevante Neuerungen rund um die vertragsärztliche und psychotherapeutische Tätigkeit.

Abrechnung: Neue hessenspezifische GOP

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

als HNO-Ärztinnen und -Ärzte kennen wir das Problem im wahrsten Sinne des Wortes aus der Praxis nur allzu gut: Bisher war es nicht möglich, die tonschwellenaudiometrische Untersuchung gemäß Gebührenordnungsposition (GOP) 09320 Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) und die sprachaudiometrische Bestimmung nach GOP 09321 EBM in einer Sitzung abzurechnen, obwohl beide Leistungen in der Regel in engem zeitlichem Zusammenhang erbracht werden und dies aus medizinischer Sicht auch absolut sinnvoll ist. Dieses Problem, das sich vor allem auch auf die ohnehin schon schwierige Terminfindung mit den Patientinnen und Patienten in den Praxen negativ auswirkte, konnten wir nun im Rahmen der Honorarverhandlungen mit den hessischen Krankenkassen teilweise lösen. Dazu haben wir die hessenspezifische GOP 99141 geschaffen, die es erlaubt, die beiden genannten Leistungen im Rahmen einer Sitzung zu erbringen und abzurechnen.

Wenn Sie also beide Leistungen bei einer Versicherten bzw. einem Versicherten in nur einer Sitzung erbringen, setzen Sie neben der GOP 09320 EBM die hessenspezifische GOP 99141 an. Diese GOP ist aktuell mit 8,00 Euro bewertet. 

Das ist zwar nur 50% der Bewertung der GOP 09321. Dafür sitzt die Patientin bzw. der Patient aber auch schon im Audiometrieraum und es entfällt ggf. der zweite Termin am Behandlungstag oder im Rahmen eines Folgetermins. Wer das nicht möchte, kann ansonsten nach wie vor die 09321 in einer zweiten Sitzung am Behandlungstag oder an einem zweiten Termin im Behandlungsfall abrechnen. Niemand wird also schlechter gestellt.


Bitte achten Sie bei der Fertigstellung der Quartalsabrechnungen für das 3. und 4. Quartal 2024 noch unbedingt darauf, die hessenspezifische GOP 99141 wie beschrieben zuzusetzen, damit Sie schon jetzt davon profitieren können.

Mit besten kollegialen Grüßen, Ihr

Frank Dastych
Vorstandsvorsitzender                                     

zuletzt aktualisiert am: 06.09.2024

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