Volle Übernahme der TI-Folgekosten
Die Mitglieder der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) haben in ihrer Sitzung am 18. Mai 2019 die volle Übernahme der Folgekosten gefordert, die durch den gesetzlich vorgeschriebenen Anschluss an die Telematikinfrastruktur entstehen. Eine Resolution gleichen Inhalts verabschiedeten die Vertreter einstimmig. In vielen Praxen entstünden durch die Installation des Konnektors Zusatzkosten, die durch die vereinbarten Erstattungsbeträge nicht gedeckt seien. In vielen Fällen sei durch den Anschluss an die TI eine Einschränkung der Funktionsfähigkeit anderer Programme zu beobachten.
Die Resolution im Wortlaut:
„Volle Erstattung der Mehrkosten für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur in den haus- und fachärztlichen sowie psychotherapeutischen Praxen.
Spätestens zum 30. Juni 2019 sind alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten gesetzlich verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Dort, wo der Anschluss bereits erfolgt ist, zeigt sich, dass die TI in der aktuellen Version nicht in allen Fällen alltagstauglich ist. Statt Arbeitserleichterung bedeutet der Einsatz Mehrarbeit, Mehrkosten und mehr Verantwortung für die hessischen Praxen.
Die KVH soll sich dafür einsetzen, dass auch die Folgekosten zum Aufbau sicherer Strukturen vollumfänglich erstattet werden.“
Ansprechpartner
Karl Matthias Roth
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Stabsstelle Kommunikation
Pressesprecher
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Ansprechpartner
Petra Bendrich
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Stabsstelle Kommunikation
stv. Pressesprecherin, Redakteurin KVH aktuell Pharmakotherapie
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt