Ein Mann bedient eine professionelle Kamera. Im Bildschirm der Kamera ist eine Pressekonferenz zu sehen. © Judith Scherer

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) informiert Medienvertreter direkt und aktuell über relevante Neuigkeiten rund um die ambulante Versorgung in Hessen – durch Pressemitteilungen und -konferenzen.

KVH lehnt Pläne zur Notfallreform ab

Deutliche Kritik übt der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) an den am Montag, 13. Februar 2023 vorgestellten Plänen zur Reform der Notfallversorgung. Im Fokus der Kritik: die so genannten Integrierten Notfallzentren (INZ), die in allen Krankenhäusern der erweiterten und umfassenden Notfallversorgung (rund 420 Häuser in Deutschland) verpflichtend eingerichtet werden sollen und die faktisch unter Krankenhausleitung gestellt werden sollen. Dazu erklärten die Vorstandsvorsitzenden der KVH, Frank Dastych und Armin Beck, heute in Frankfurt:

„Für uns ist ganz klar: Das bisherige Kooperationsmodell in und mit den Kliniken und die spätere Überführung in die SAN-Strukturen ist ohne Alternative. Der Bereitschaftsdienst der Vertragsärztinnen und -ärzte bleibt in deren Verantwortung. Etwas anderes ist mit der KVH definitiv nicht zu machen.

Niedergelassene sind keine Laufburschen

Wer dagegen Integrierte Notfallzentren (INZ) will, der muss sie auch selber betreiben. Und die KVH und ihre Mitglieder sind an dieser Stelle raus. Es ist doch eine abstruse Vorstellung, dass KV-Mitglieder, die sich originär um ihre Patientinnen und Patienten kümmern und für die erreichbar sein müssen, in solchen Einrichtungen zusätzlich und offenkundig als „Laufburschen“ der Krankenhäuser Zwangsdienste leisten sollen.

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte tragen für ihre Patientinnen und Patienten Verantwortung und nicht dafür, einen Lieferdienst zur Bettenbelegung von Krankenhäusern zu betreiben.

Herr Lauterbach und die von uns bereits im Vorfeld kritisierte Kommission irren, wenn sie glauben, mit zwangsverpflichteten KV-Mitgliedern ließen sich, zusammen mit einer Optimierung der Einlieferungskette im Rettungsdienst, noch mehr finanzielle Ressourcen in nicht mehr benötigte Krankenhäuser verschieben. Wer so versucht, eine dringend notwendige Notdienstreform, primär der Krankenhäuser, nur orientiert an den Interessen von Großklinik-Lobbyisten und privaten Krankenhaus-Konzernen durchzuführen, zeigt noch einmal, wie wenig er vom Gesundheitssystem verstanden hat und wie wenig er auf die ambulante Versorgung gibt. 

Pläne führen zur Überlastung der Kliniken

Gerade die Pandemie hat gezeigt, wie problematisch eine Zentralisierung der Notfallversorgung sein kann, denn sie führte in zig europäischen Ländern zur völligen Überlastung der Kliniken und zu massivem menschlichen Leid. Und genau solche Strukturen sollen hier nun auch in Deutschland ohne Not aufgebaut werden. Klar ist in jedem Fall auch, dass diese Maßnahmen allerbestens dazu geeignet sind, jungen Kolleginnen und Kollegen selbst den Schritt in eine Anstellung in der KV-Welt zu verleiden, von der Niederlassung in eigener Praxis ganz zu schweigen.

Niemand wird ein bis zwei Nacht- und Wochenenddienste pro Woche, und das zusätzlich zur Praxistätigkeit, akzeptieren.

Mit dem reformierten Ärztlichen Bereitschaftsdienst in Hessen haben wir – aus eigenem Antrieb und mit Blick auf die Versorgung – dagegen eine Struktur geschaffen, die wirklich praxistauglich ist, für die Patientinnen und Patienten eine gute medizinische Versorgung bietet und die nicht nur Krankenhausbetten belegen soll. So wird die ambulante Versorgung und die Attraktivität der ärztlichen Tätigkeit in der KV Hessen gestärkt.“

zuletzt aktualisiert am: 16.02.2023

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