VV gegen Kassenwillkür bei Einzelregressen
Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) hat sich bei ihrer Sitzung am 7. März 2020 mit Schreiben einzelner Krankenkassen befasst, in denen Haus- und Fachärzten Einzelregresse wegen der Verordnung von Arznei- oder Heilmitteln angedroht werden. Das Verhalten der Krankenkassen wurde dabei scharf kritisiert:
„Gerade in einer Zeit, in der die Praxen alles tun, um Hysterie und Verunsicherung der Patienten angesichts der Coronakrise abzufedern, sind solche Briefe ein fatales Signal an die Basisversorger in den Praxen“, erklärten die Vorstandsvorsitzenden der KVH, Frank Dastych und Dr. Eckhard Starke.
In einer einstimmig verabschiedeten Resolution der Vertreterversammlung heißt es:
„Die VV der KVH fordert die Krankenkassen auf, die hessischen Ärzte nicht durch entbehrliche Informationen zu verunsichern und zum gemeinsamen Weg der offiziellen Prüfgremien mit der KVH zurückzukehren. Auf der Vertreterversammlung der KVH am 7. März 2020 wurden die Alleingänge einzelner Krankenkassen (insbesondere die BEK und die KKH) mit kassenindividuellen Analysen nach §305a SGBV kritisiert, durch die viele niedergelassenen Ärzte verunsichert werden.
Anstatt in diesen Zeiten die Niedergelassenen zu unterstützen, nutzen diese Krankenkassen die mediale Ablenkung für eine unmittelbare Bedrohung der hessischen Ärzte.
Arznei- und Heilmittel sind regelhaft Gegenstand von Prüfungen, diese Therapien sind für viele Patienten jedoch wichtig und notwendig. Hier immer stärker den Rotstift anzusetzen, gefährdet die Versorgung unserer Patienten.“
Ansprechpartner
Karl Matthias Roth
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Stabsstelle Kommunikation
Pressesprecher
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Ansprechpartner
Alexander Kowalski
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Stabsstelle Kommunikation
stv. Pressesprecher
Europa-Allee 90
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