Ein Mann bedient eine professionelle Kamera. Im Bildschirm der Kamera ist eine Pressekonferenz zu sehen. © Judith Scherer

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) informiert Medienvertreter direkt und aktuell über relevante Neuigkeiten rund um die ambulante Versorgung in Hessen – durch Pressemitteilungen und -konferenzen.

Coronaimpfung: KVH und GKV einigen sich über Honorierung

Die hessischen Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) haben eine Einigung über die Honorierung der Impfung gegen das Coronavirus erzielt.

Damit können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte nun auch in Hessen die Impfung zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) abrechnen. Die Regelung gilt ab sofort (21. September 2023).

Wie in den weiteren Bundesländern bereits geschehen, haben sich nun auch die hessischen Krankenkassen und die KVH auf eine Vergütung der Impfung gegen das Coronavirus geeinigt. Ab sofort erhalten Ärztinnen und Ärzte für die Impfung ihrer Patientinnen und Patienten ein Honorar von 16,50 Euro.

Da die Abrechnung nun wie gewohnt über die KV erfolgt, müssen gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten die Impfung in den Arztpraxen ab sofort nicht mehr selbst bezahlen.

Dazu die Vorstandsvorsitzenden der KVH, Frank Dastych und Armin Beck, heute in Frankfurt: „Wir sind erleichtert, dass wir nach einem doch zähen Ringen mit den hessischen Krankenkassen nun ein für alle Beteiligten gutes Ergebnis erzielt haben. Für die Patientinnen und Patienten, die sich gegen das Coronavirus impfen lassen möchten, bedeutet die Einigung, dass sie für die Impfung nun nicht mehr in finanzielle Vorleistung gehen müssen. Für die Ärztinnen und Ärzte in den Praxen verringert sich durch die direkte Abrechnung mit den Krankenkassen der bürokratische Aufwand erheblich.“

zuletzt aktualisiert am: 21.09.2023

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