HKG & KVH: Ambulante Operationen als wichtiger Restart
Die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) und die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) haben den Erlass der Landesregierung, ambulante Operationen in Hessen wieder durchführen zu können, als wichtigen Schritt auf dem Weg zurück in die Regelversorgung bezeichnet. Gemeinsam erklärten dazu am 6. Mai 2020 KVH und HKG:
„Bisher verschobene ambulante Operationen (AOP) in Praxen und Krankenhäusern sind durch den Erlass der Landesregierung seit 4. Mai 2020 wieder möglich. Dem Erlass ging ein intensiver und konstruktiver Dialog von KVH, HKG und Hessischem Sozialministerium (HMSI) voraus, in dem alle Aspekte der aktuellen Corona-Infektionslage bewertet wurden.
Es zeigt sich erneut, dass der Erfolg in der Bekämpfung der Epidemie in Hessen nicht zuletzt dem Vertrauen geschuldet ist, das Minister Klose in die Kompetenz und Handlungsfähigkeit von HKG und KVH gesetzt hat. Gemeinsam sind alle Seiten am Ende zu dem Ergebnis gelangt, dass ein solcher Schritt jetzt medizinisch geboten, sinnvoll und verantwortbar ist.
Die behandelnden Ärzte in Praxen und Krankenhäusern entscheiden nun patientenindividuell, ob eine Behandlung durchgeführt oder besser noch aufgeschoben werden sollte. Dabei gilt der Grundsatz eines ‘Steuerns auf Sicht’, das heißt, es wird in der Behandlungsplanung berücksichtigt, dass bei einem schnellen Anstieg der Covid-19-betreuungspflichtigen Patienten innerhalb eines definierten Zeitraums ausreichende Ressourcen freigemacht werden können.
Die für die Wiederaufnahme der AOP ebenfalls notwendigen Hygienekonzepte werden nun, wenn nicht schon vorhanden, vor Ort erarbeitet, damit Patienten und Fachpersonal auf ein Höchstmaß an Sicherheit vertrauen können. Unser Hauptaugenmerk wird insofern darauf liegen, dass AOP-Zentren, Praxen oder OPs in Krankenhäusern nicht zu neuen Infektionsquellen werden.
Trotz der Pandemie ist das Coronavirus infektiologisch gesehen nichts, mit dem Praxen und Krankenhäuser nicht schon immer in der medizinischen Versorgung umzugehen hatten. Deshalb stellt die aktuelle Pandemie die Ärztinnen und Ärzte auch nicht vor grundlegend neue Herausforderungen. Auch wenn es noch keine direkt wirksame Behandlung von Covid-19 gibt, bleiben doch die Grundsätze im Umgang mit Infektionskrankheiten in Praxen und Krankenhäuser bekannt und gleich. Patienten haben deshalb allen Grund, auf die Expertise und Sorgfalt der sie behandelnden Ärztinnen und Ärzte zu vertrauen“:
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