Niederlassung: Start in die Praxis
Wenn Ärzte und Psychotherapeuten durch den Zulassungsausschuss die Genehmigung erhalten haben, ihre vertragsärztliche Tätigkeit aufzunehmen, ist vieles neu. Zuerst erhalten sie vom Team Arztregister der Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) ein Schreiben, mit welchem dieses ihnen ihre Betriebsstättennummer (BSNR) und die im Arztregister hinterlegten Praxisdaten mitteilt.
Zum Start haben Praxisinhaber viele Fragen und es gilt einiges zu beachten. Wichtige Hinweise, Informationen und Dokumente, die Sie für Ihre vertragsärztliche oder -psychotherapeutische Tätigkeit benötigen, hat die KVH daher kompakt zusammengefasst.
Die Formulare, die Sie benötigen, stehen im Downloadbereich bereit.
Bitte senden Sie die ausgefüllten Formulare vollständig ausgefüllt zurück. Die Angaben sind die wichtige Voraussetzung, um an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen zu können.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des für Sie zuständigen BeratungsCenters gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner
Arztregister & Psychotherapeutenregister
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main
Tel 069 24741-7200
Fax 069 24741-68846
arztregister(at)kvhessen(.)de