Jetzt bestellen: Infos für Schwangere
Mit Beschluss vom 20. August 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Mutterschaftsrichtlinie geändert. Jeder Rhesus-negativen Schwangeren soll danach die Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors an fetaler DNA aus mütterlichem Blut angeboten werden. Möglich ist dies bei Ein-Kind-Schwangerschaften ab der zwölften Woche. Seit dem 1. Juli 2021 können Ärzte für die Beratung und die Bestimmung neue Gebührenordnungspositionen (GOP) abrechnen.
Um Schwangere einfacher über die Untersuchung aufklären zu können gibt es die Versicherteninformation „Welchen Nutzen hat die Bestimmung des Rhesusfaktors vor der Geburt?“. Ärzte bestellen sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) per E-Mail mit Angabe der Betriebstättennummer und der benötigten Stückanzahl.
Folgende Flyer und Patienteninformationen können Gynäkologen ebenfalls über die KVH und den oben genannten Weg bestellen:
- Screening auf Chlamydia trachomatis-Infektion,
- Ich bin schwanger. Warum wird allen Schwangeren ein HIV-Test angeboten?
- Ich bin schwanger. Warum wird allen schwangeren Frauen ein Test auf Schwangerschaftsdiabetes angeboten?
Bestellservice
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