PTV-Formblätter: neue Versionen
Bei der Psychotherapie‐Vereinbarung (Anlage 1 zum Bundesmantelvertrag‐Ärzte) hat es verschiedene Anpassungen gegeben. Diese betreffen insbesondere die Einführung der Systemischen Therapie bei Erwachsenen in der vertragsärztlichen Versorgung. Aus diesem Grund wurden alle PTV-Formblätter überarbeitet.
Ab dem 1. Juli 2020 dürfen ausschließlich die neuen Formblätter mit der Kennzeichnung 7.2020 verwendet werden. Alte Formblätter, Umschläge oder Leitfäden dürfen nicht aufgebraucht oder weiterhin genutzt werden. Praxen müssen noch vorhandene Bestände vernichten.
Die Änderungen in den PTV‐Formblättern beziehen sich auf folgende Themenbereiche:
- Einführung der Systemischen Therapie bei Erwachsenen (neue Ankreuzfelder)
- Anpassungen an neue Regelungen (zum Beispiel Sechs‐Monats‐Frist vor Akutbehandlung)
- QR‐Codes für vereinfachtes Scannen in den Krankenkassen
- möglichst geschlechtsneutrale Sprache
Die wichtigsten Änderungen zu der ab 1. Juli 2020 gültigen Mustersammlung der PTV‐Formblätter hat die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) ihren Mitgliedern in einer Übersicht zusammengefasst. Zur weiteren Unterstützung hält die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ausführliche Ausfüllhilfen für Psychotherapeuten bereit.
Formblatt | Änderungen |
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PTV 1 | Angabe zu gegebenenfalls anderem Kostenträger (zum Beispiel bei Unfällen), Ankreuzfeld Systemische Therapie, Informationen zum Antrags‐ und Gutachtenverfahren auf der Rückseite der Ausfertigung des Patienten, Wegfall der Angaben zum Stammversicherten |
PTV 2 | Ankreuzfeld für Diagnose nach F70‐F79 ICD‐10 (für Zusatzkontingente relevant), Ankreuzfeld Systemische Therapie, Angabe zu den probatorischen Sitzungen auch bei Umwandlungsanträgen, Erläuterungen zur Therapieeinheit beim Behandlungsverlauf |
PTV 3 | Therapie, Erläuterung zum Ergänzungsbericht bei Zweitgutachten, Gedächtnisstütze zu den erforderlichen Unterlagen bei Gutachten und Zweitgutachten |
PTV 8 | Ankreuzfeld Systemische Therapie, Vereinfachung des Ankreuzfelds zum Inhalt des Umschlags, sprachliche Anpassungen |
PTV 10 | Ergänzungen zur Systemischen Therapie, sprachliche Anpassungen |
PTV 11 | Ankreuzfeld Systemische Therapie, übersichtlichere Gestaltung, neues Freitextfeld für automatische Code‐Bedruckung bei Terminvermittlung über die Terminservicestelle (kann auch für andere Angaben genutzt werden) |
PTV 12 | Formblatt wird nur noch für Akutbehandlung genutzt, Abschaffung des Formularteils zur Mitteilung der Beendigung bei Psychotherapie (ersetzt durch Pseudo‐Ziffer), Wegfall der Angaben zum Stammversicherten, PTV 12 muss nicht mehr vom Patienten unterschrieben werden (keine Ausfertigung mehr für Patienten erforderlich), zusätzliche Angabe zur 6‐Monats‐Frist nach Psychotherapie |
Als besonderen Service erhalten alle ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeuten der KVH in der Woche ab dem 22. Juli 2020 ein Starterpaket mit den neuen Formblättern. Bei weiterem Bedarf an PTV-Formblättern können Praxen diese dann auch bei der Rieco-Gruppe bestellen.
Bestellservice
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Abrechnung
Die KVH informiert ihre Mitglieder über die Abrechnung von Kassenleistungen in hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapiepraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen und speziell zur Psychotherapie .