Muster 40 zum 1. April 2021 abgeschafft
Zum 1. April 2021 wurde das Muster 40 für Krebsfrüherkennungsuntersuchungen bei Männern abgeschafft und aus der Anlage 2 Bundesmantelvertrags Ärzte (BMV-Ä) gestrichen.
Grund dafür ist, dass die Nutzung dieses Musters in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) nicht mehr vorgeschrieben ist.
Entsprechend der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie erfolgt die Dokumentation der Untersuchungsergebnisse in der Patientenakte.
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