Formular OEGD bestellen für Labortests
Mit der Coronavirus-Testverordnung (TestV) haben Versicherte und Angestellte den Anspruch, sich auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen zu lassen. Grundlage dafür ist die nationale Teststrategie des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).
Um Labortests auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 beauftragen zu können, benötigen Leistungserbringer das Muster OEGD bei nicht symptomatischen Patienten, wenn sie diese Tests anbieten und über die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) abrechnen.
Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) können das Muster OEGD wie gewohnt bei der Rieco Gruppe im Webshop oder per Fax über den Bestellschein bestellen.
Nicht-Mitglieder der KVH rechnen erbrachten Leistungen sowie die Sachkosten direkt mit der KVH ab. Dazu müssen sie sich zunächst bei der KVH registrieren und nachweisen, dass sie die Voraussetzungen zur Abrechnung über die TestV erfüllen.
Sollten Sie als Nicht-Mitglied der KVH das Muster OEGD benötigen, bevor Sie die Registrierung abgeschlossen haben, wenden Sie sich bitte an das Team Mitgliederservice Sonderverträge.
Das Muster OEGD darf nicht kopiert werden, da der aufgedruckte QR-Code zur Nutzung der Corona-Warn-App nur für eine Person gilt und es ansonsten zu falschen Zuordnungen kommen kann.
Bestellservice
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FAQ
Beachten Sie auch unsere Corona-Fakten für Mitglieder der KVH: Fragen und Antworten zum Umgang mit dem Coronavirus in der Praxis.
Ansprechpartner
Mitgliederservice Sonderverträge
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-7580
Fax 069 24741-68805
formulare(at)kvhessen(.)de