Darmkrebsfrüherkennung: Gedruckte Versicherteninformation
Bei der Früherkennungsuntersuchung auf Darmkrebs müssen Ärzte anspruchsberechtigte Patienten ausführlich informieren und ihnen dazu die gedruckte Versicherteninformation erläutern. Die Krankenkassen verschicken diese zuvor an die Patienten mit der Einladung zur Früherkennungsuntersuchung. Dies sehen die im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zum 19. April 2019 geänderten Leistungen zur Früherkennung von Darmkrebs vor.
Die Praxen müssen jedoch auch unabhängig davon Exemplare für Beratungsgespräche bereithalten.
Praxen können diese über den Webshop der Rieco-Gruppe bestellen oder per Fax über den Bestellschein für Formulare.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt begleitendes Informationsmaterial zum neuen Früherkennungsprogramm Darmkrebsscreening für Praxen und Patienten bereit.
Bestellservice
Rezepte sind aus? Sie brauchen Formulare, Infomaterial oder Praxisstempel? Wir sagen Ihnen, wo Sie was bestellen können.
Ansprechpartner
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