Eine Frau klebt Haftzettel an eine Glaswand. © level17

Mutterpass geändert

Alte Version behält ihre Gültigkeit

Änderung Mutterpass

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat klargestellt, dass die Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL) ausschließlich die ärztlichen Leistungen in der Schwangerenvorsorge und für Frauen im Wochenbett regeln – nicht jedoch den Betreuungsumfang durch Hebammen. Diese Leistung ist bereits im Sozialgesetzbuch (§ 24d SGB V) definiert.

Der Mutterpass (Anlage 3 Mu-RL ) wird wie folgt geändert: Auf Seite 1 und Seite 17 werden jeweils die Wörter „mitbetreuende Hebamme“ durch die Wörter „betreuende Hebamme“ ersetzt.

Die derzeitigen Mutterpässe (Stand August 2021) behalten ihre Gültigkeit. Mitglieder können nach eigenem Ermessen Anpassungen per Hand vornehmen. 

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit dem Beschluss vom 16. Februar 2023, in Kraft getreten am 13. Mai 2023, die Mutterschafts-Richtlinien geändert und die Eigenständigkeit der Hebammenhilfe durch die redaktionelle Streichung in der Richtlinie klargestellt.

zuletzt aktualisiert am: 29.08.2023

Bestellservice

Rezepte sind aus? Sie brauchen Formulare, Infomaterial oder Praxisstempel? Wir sagen Ihnen, wo Sie was bestellen können.

Ihre Downloads ()

Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.

Alle herunterladen