Genehmigung zur Aus- und Weiterbildung
Vertragsärzte in Hessen, die einen Assistenten zur Erlangung der deutschen Approbation beschäftigen möchten, müssen sich das von der KVH genehmigen lassen.
Den Antrag für diese Genehmigung müssen Sie stellen, bevor der Assistent seine Tätigkeit bei Ihnen aufnimmt.
Vertragsärzte in Hessen, die einen Ausbildungsassistenten (Psychotherapeut in Ausbildung) in einer psychotherapeutischen Praxis beschäftigen möchten, müssen sich das von der KVH genehmigen lassen.
Den Antrag für diese Genehmigung müssen Sie stellen, bevor der Ausbildungsassistent seine Tätigkeit bei Ihnen aufnimmt.
Gerne können Sie unseren Musterarbeitsvertrag nutzen.
Ein Ausbildungsassistent in der psychologischen Praxis ist nicht genehmigungspflichtig, wenn er einen Einblick in die praktische Tätigkeit und in die Vielfalt der Behandlungsmöglichkeiten erhalten soll, also dem Praxisinhaber über die Schulter schaut und grundsätzlich keine eigenen Fälle behandelt (er kann zum Beispiel Teile der Anamnese übernehmen und Testungen).
Grundsätzlich dürfen niedergelassene Psychotherapeuten erst nach fünfjähriger Tätigkeit im ambulanten Bereich ausbilden.
AiW weiterbilden: Befugnis beantragen
Prinzipiell dürfen Kliniken und Praxen Ärzte weiterbilden. Fachärzte in Hessen beantragen zunächst ihre Befugnis zur Weiterbildung bei der Landesärztekammer Hessen (LÄKH). Für diese Unterlagen benötigen sie auch eine Bescheinigung der KVH, die beispielsweise ihren Vertragsarztsitz bestätigt. Diese Bescheinigung können Mitglieder der KVH bei Ihrem BeratungsCenter anfordern.
Gemäß der Richtlinie über die Befugnis zur Weiterbildung müssen sie mindestens drei Jahre in der Allgemeinmedizin, Arbeitsmedizin, Physikalischen und Rehabilitativen Medizin, Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie oder Transfusionsmedizin tätig sein, um weiterbilden zu dürfen (sogenannte Stehzeit, siehe § 5 Absatz 2 der Weiterbildungsordnung). In allen weiteren Fachgebieten beträgt die Stehzeit grundsätzlich vier Jahre.
Unabhängig von der dreijährigen Stehzeit dürfen niedergelassene Ärzte grundsätzlich erst nach zwei Jahren ambulanter Tätigkeit weiterbilden.
Das Antragsformular, die Richtlinie zur Befugnis zur Weiterbildung und die Weiterbildungsordnung und die Zeugnisanlage Abschnitt B finden Sie auf der Website der LÄKH. Die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um weiterbilden zu dürfen, sind im Antrag zusammengefasst.
AiW anstellen: Genehmigung einholen
Wenn ein Arzt in Hessen von der LÄKH zur Weiterbildung befugt ist und einen Arzt in Weiterbildung anstellen möchte, muss er sich die Anstellung des AiW nur noch von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) genehmigen lassen.
Win-win-win: Weiterbildungsverbund gründen
Ärzte in Weiterbildung (ÄiW), die sich für die Weiterbildung entschieden haben, müssen die erforderlichen Weiterbildungsabschnitte in Kliniken und Praxen selbst organisieren. Um den ÄiW diese Arbeit zu erleichtern und die verschiedenen Abschnitte der Weiterbildung aus einer Hand anzubieten, können sich Kliniken und niedergelassene Fachärzte für Allgemeinmedizin oder anderer Fachrichtungen zu einem regionalen Weiterbildungsverbund zusammenschließen.
Die Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin unterstützt die Gründung von Weiterbildungsverbünden. Durch Informationsveranstaltungen und Beratung führen wir Initiatoren aus dem stationären und niedergelassenen Bereich zusammen. Außerdem stellen wir Musterdokumente wie Kooperationsvertrag und Checklisten zur Verfügung. Sollten Sie Interesse haben, einen Weiterbildungsverbund zu gründen, melden Sie sich bei uns.
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Förderung & Jobbörse
Die Kassenärztliche Vereinigung fördert ihre Mitglieder – unter anderem bei der Weiterbildung. Zu dem Beratungsangebot gehört auch die Jobbörse für Fachärzte sowie die Jobbörse für Allgemeinmediziner.
Zusätzlich unterstützt die Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin, um die Allgemeinmedizin in Hessen zu stärken.
Ansprechpartner
Genehmigung Weiterbildung
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6691
Fax 069 24741-68844
genehmigung.weiterbildung(at)kvhessen(.)de
Ansprechpartner
Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt am Main