Eine Frau klebt Haftzettel an eine Glaswand. © level17

Erweitertes Neugeborenen-Screening

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Elterninformation: Erweitertes Neugeborenen-Screening

Um seltene angeborene Erkrankungen bereits in den ersten Lebenstagen zu entdecken, werden Neugeborene mit Hilfe von wenigen Tropfen Blut auf Erbkrankheiten getestet. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat entschieden, das Neugeborenen-Screening um die Untersuchungen auf spinale Muskelatrophie und die Sichelzellkrankheit zu erweitern. Zur Aufklärung der Eltern (Personensorgeberechtigte) ist die Elterninformation (Anlage 3) zu nutzen.

Die aktualisierte Version der Elterninformation (Stand Dez. 2020) können Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) bestellen – entweder bei der Rieco Gruppe im Webshop oder per Fax über den Bestellschein. Elterninformation mit dem Datum Nov. 2018 bitten wir zu vernichten!

Hintergrund

Die Kinder-Richtlinie wurde mit den G-BA Beschluss vom 20. November und 7. Dezember 2020, um die Erkrankungen Sichelzellkrankheit und 5q-assoziierte spinale Muskelatrophie (SMA) im Neugeborenen-Screening ergänzt. Nach in Kraft treten am 30. März und 1. April 2021 führte nun auch aufgrund dem erhöhten Beratungs- und Laboraufwand zu einer Erhöhung in den Gebührenordnungsposition (GOP) zum 1. Oktober 2021.

zuletzt aktualisiert am: 06.12.2021

Abrechnung

Die KVH informiert ihre Mitglieder über die Abrechnung von Kassenleistungen in hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapiepraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen und speziell zum Neugeborenen-Screening.

Bestellservice

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