Muster 1: ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr beziehbar
Am 1. Oktober 2021 startete die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Damit ist vorgesehen, dass die Praxen die Krankschreibungen digital an die Krankenkassen übermitteln. Bis zum 30. Juni 2022 konnte die Papierversion für die Einführungsphase den Mitgliedern weiterhin bereitgestellt werden. Ab dem 1. Juli 2022 entfällt die Papierversion von Muster 1 auf dem Bestellschein und im Webshop.
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