Links im Bild ist eine Ärztin die ein Klemmbrett hält. Rechts im Bild ist eine Patientin. Die Ärztin erklärt der Patientin etwas auf dem Klemmbrett.  © Eva Katalin Kondoros

Wie viel zahlen die Krankenkassen und was zahlen Patientinnen und Patient selbst? Gesetzlich gibt es dafür einen klaren Rahmen.

IGeL: Individuelle Gesundheitsleistungen

Gesetzlich Versicherte können ärztliche Leistungen im Rahmen der Möglichkeiten in Anspruch nehmen, die so im Sozialgesetzbuch 5 (SGB V) festgehalten sind. Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig sowie wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Die Krankenkassen zahlen den Ärztinnen und Ärzten dafür einen Pauschalbetrag, egal wie viele Leistungen die Versicherten in Anspruch nehmen.

Das zahlen Patienten selbst

Es gibt aber auch medizinische Leistungen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten sind. Zwei Beispiele: Versicherte wollen in den Urlaub fahren und brauchen dazu eine reisemedizinische Impfberatung. Und sie wollen in diesem Urlaub außerdem noch Tauchen lernen und benötigen dafür eine Eignungsuntersuchung.

Solche individuellen Wunschleistungen der Versicherten können aus dem Pauschalbetrag der Krankenkassen nicht finanziert werden.

Faustregel: Ärztliche Leistungen auf Wunsch der Patientin oder des Patienten sind privat zu bezahlen. Patientinnen und Patienten erfragen solche Leistungen direkt bei ihrer Ärztin beziehungsweise ihrem Arzt oder lassen sich entsprechend dazu beraten (Wunschleistungen werden privat in Rechnung gestellt). Grundlage ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die die Abrechnung aller medizinischen Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung regelt. Patientinnen und Patienten tragen damit die Kosten der Behandlung selbst, weil sie die Leistung persönlich gewünscht und in Anspruch genommen haben.

Was sind Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)?

Leistungen, die nicht Bestandteil des GKV-Leistungskataloges sind, aber von Versicherten nachgefragt sowie gewünscht werden und ärztlich empfehlenswert sowie medizinisch vertretbar sind. Zum Beispiel:  

  • Reisemedizinische Beratung und entsprechende Impfberatung
  • Reise-Impfungen
  • Eignungsuntersuchungen zum Beispiel für Reisen, Flugtauglichkeit, Tauchsport
  • Sportmedizinische Untersuchungen und Beratungen
  • Allergologische Berufseignungstests ( zum Beispiel Bäcker, Friseur)
  • Medizinisch-kosmetische Leistungen wie Entfernung von Tätowierungen
  • Ästhetische Operationen
  • Tests zur Prüfung der Verträglichkeit von Kosmetika
  • Blutgruppenbestimmung auf Wunsch
  • Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen auf Wunsch
  • ... und vieles andere mehr

Psychotherapeutische IGeL-Angebote

Von der Kasse nicht anerkannte Therapieverfahren, deren Kosten selbst von Patientinnen und Patienten getragen werden müssen, sind  zum Beispiel:

  • Psychotherapeutische Verfahren zur Selbsterfahrung ohne medizinische Indikation
  • Selbstbehauptungstraining
  • Stressbewältigungstraining
  • Entspannungsverfahren als Präventionsleistung
  • Biofeedback-Behandlung
  • Kunst- und Körpertherapien, auch als ergänzende Therapieverfahren
  • Verhaltenstherapie bei Flugangst

Sie sind sich nicht sicher, ob eine Leistung privat zu bezahlen ist? Sprechen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt darauf an, damit am Ende für Sie keine unerwarteten Kosten entstehen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat auf Ihrer Homepage eine IGeL-Broschüre mit Informationen für Ärztinnen, Ärzte und Versicherte sowie eine IGeL-Checkliste bereitgestellt. 

zuletzt aktualisiert am: 28.03.2023

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