Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jeder Vertragsarzt und -psychotherapeut automatisch sämtliche Behandlungen an Patienten durchführen und abrechnen. Für bestimmte Kassenleistungen wie die Zervix-Zytologie brauchen sie eine Genehmigung. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Hessische Vertragsärzte und -psychotherapeuten beantragen die Genehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

Zervix-Zytologie

Die Zytologie bezeichnet die Lehre vom Aufbau der Zelle und ihrer Funktionen. Vom Gebärmutterhals gewonnene Abstriche (PAP-Abstrich, PAP-Test) können mikroskopisch beurteilt werden. So lassen sich Dysplasien (Krebsvorstufen) an Zellen erkennen, noch Jahre bevor sie bösartig entarten. Ursache für die Zellveränderungen ist die Infektion mit dem Humanen Papillomavirus (HPV).

Seit dem 1. Januar 2023 wurde die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 19327 für die kurative zytologische und für immunzytochemische Untersuchungen der Zervix in den EBM aufgenommen. Fachärztinnen und Fachärzte für Gynäkologie und Pathologie, welche eine Genehmigung für die Zervix-Zytologie besitzen, erhalten die neue GOP 19327 ohne erneuten Antrag. Alle wichtigen Informationen zur Abrechnung der neuen GOP finden Sie hier.
 

 

zuletzt aktualisiert am: 11.12.2023

Abrechnung

Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.

Ansprechpartner

Karola Reichert

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6673
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.8(at)kvhessen(.)de

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