Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jeder Vertragsarzt und -psychotherapeut automatisch sämtliche Behandlungen an Patienten durchführen und abrechnen. Für bestimmte Kassenleistungen wie die Rhythmusimplantat-Kontrolle brauchen sie eine Genehmigung. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Hessische Vertragsärzte und -psychotherapeuten beantragen die Genehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

Rhythmusimplantat-Kontrolle

Nach der Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Kardioverters beziehungsweise Defibrillators (ICD, CRT) muss das Rhythmusimplantat regelmäßig kontrolliert werden. Bei diesen Untersuchungen wird unter anderem die Funktionsfähigkeit der Elektrode und der Zustand der Batterie überprüft.

Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Kardiologie, die über die Genehmigung zur Rhythmusimplantat-Kontrolle verfügen, können seit dem 1. April 2022 auch die Genehmigung für Leistungen desTelemonitoring bei Herzinsuffizienz erhalten. Antragsunterlagen sowie weitergehende Informationen finden sie auf den Seiten der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn Sie Rhythmusimplantat-Kontrolle als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antragbei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.

zuletzt aktualisiert am: 15.11.2022

Abrechnung

Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.

Ansprechpartner

Stefanie Gilmer

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6354
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.4(at)kvhessen(.)de

Tanja Dittmar

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6551
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.4(at)kvhessen(.)de

Heike Morbitzer

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6606
Fax 069 24741-68816
qs.fb1.4(at)kvhessen(.)de

Ihre Downloads ()

Ihre gesammelten Downloads können Sie jetzt komfortabel mit einem Klick herunterladen.

Alle herunterladen