Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jeder Vertragsarzt und -psychotherapeut automatisch sämtliche Behandlungen an Patienten durchführen und abrechnen. Für bestimmte Kassenleistungen wie die Psychotherapie brauchen sie eine Genehmigung. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Hessische Vertragsärzte und -psychotherapeuten beantragen die Genehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

Psychotherapie

Das individuelle geistige und körperliche Wohlbefinden kann durch psychische Erkrankungen beeinträchtigt werden. Auch das Erleben und Verhalten von Patienten ist teils gestört. Die Psychotherapie nutzt wissenschaftlich anerkannte Verfahren, um psychische Erkrankungen zu behandeln.

Für hessische Patienten, die Hilfe bei der Vermittlung eines Psychotherapietermins benötigen, ist die Terminservicestelle (TSS) da.

Welche fachlichen Qualifikationen brauche ich?

Service: Die nötigen Kenntnisse und Erfahrungen können Sie nur an oder über anerkannte Ausbildungsstätten absolvieren. Wenn Sie uns kontaktieren, bevor Sie sich für eine entsprechende Aus- oder Weiterbildung anmelden, prüfen wir für Sie, ob diese für die gewünschte/angestrebte Genehmigung geeignet ist. Dies betrifft auch Zusatzqualifikationen (wie zum Beispiel Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen, Psychotherapie als Gruppenbehandlung, übende und suggestive Interventionen und EMDR).

 

Was muss ich nachweisen?

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn Sie psychotherapeutische Leistungen für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KV Hessen stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.

Freie Termine melden

Ärzte, Fachpsychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Hessen melden freie Termine an die Terminservicestelle der KVH.

zuletzt aktualisiert am: 18.03.2024

Richtig weiterbilden

Bitte achten Sie darauf, sich nach den Vorgaben der Psychotherapie-Vereinbarung zu qualifizieren (siehe Welche fachlichen Qualifikationen brauche ich?).

Abrechnung

Die KVH informiert ihre Mitglieder über die Abrechnung von Kassenleistungen in hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapiepraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen  und speziell zur Psychotherapie .

Ansprechpartner

Anna Sophie Zebi, Merhawi Tewolde, Elena Schleining & Bianca Knaus

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7216
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.9(at)kvhessen(.)de

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