Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jeder Vertragsarzt und -psychotherapeut automatisch sämtliche Behandlungen an Patienten durchführen und abrechnen. Für bestimmte Kassenleistungen wie die Polysomnographie und Polygraphie bei Schlafapnoe brauchen sie eine Genehmigung. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Hessische Vertragsärzte und -psychotherapeuten beantragen die Genehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

Polygraphie und Polysomnographie bei Schlafapnoe

Wer an Schlafapnoe leidet, hat während des Schlafs viele Male pro Nacht gefährliche Atemstillstände (Apnoen). Die Aussetzer dauern einige Sekunden bis zu einer Minute. Lebenswichtige Organe werden während des Atemstillstands nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt. Deshalb kann der nächtliche Sauerstoffmangel erhebliche gesundheitliche Schäden verursachen, wenn er nicht behandelt wird.

Hinweis: Eine Therapie mit einer Unterkieferprotrusionsschiene bei obstruktiver Schlafapnoe (GOP 30902) können Ärztinnen und Ärzte mit einer Genehmigung zur Polysomnographie (GOP 30901) abrechnen. Für die Koordination mit den Vertragszahnärztinnen und-ärzten können sie eine Zusatzpauschale (GOP 30905) abrechnen, wenn sie eine Genehmigung für die GOP 30900 und/oder GOP 30901 haben. 

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn Sie Polygraphie oder Polysomnographie als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KV Hessen stellen dazu einen Antrag zur Abrechnung der Polygraphie und / oder einen Antrag zur Abrechnung der Polysomnographie bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.

zuletzt aktualisiert am: 07.02.2024

Abrechnung

Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.

Ansprechpartner

Heike Sentner

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6649
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.5(at)kvhessen(.)de

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