Physikalische Therapie
Unter dem Begriff physikalische Therapie sind hier gemeint: Verfahren wie Massagetherapie, Krankengymnastik oder Atemgymnastik (siehe Abschnitt 30.4 EBM).
Wie erhalte ich die Genehmigung?
Wenn Sie nicht zu den genannten Fachrichtungen gehören (siehe „Wer kann die Genehmigung erhalten“) und physikalische Therapie als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.
Abrechnung
Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.
Ansprechpartner
Zeynep Sever-Kulay
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Antragsverfahren
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6572
Fax 069 24741-68847
antragsverfahren(at)kvhessen(.)de
Ansprechpartner
Florian Hehl
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Antragsverfahren
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6360
Fax 069 24741-68847
antragsverfahren(at)kvhessen(.)de
Ansprechpartner
Celine Sophie Zunke
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Antragsverfahren
Europa-Allee 90
60486 Frankfurt
Tel 069 24741-6037
Fax 069 24741-68847
antragsverfahren(at)kvhessen(.)de