Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jeder Vertragsarzt und -psychotherapeut automatisch sämtliche Behandlungen an Patienten durchführen und abrechnen. Für bestimmte Kassenleistungen wie die physikalische Therapie brauchen sie eine Genehmigung. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Hessische Vertragsärzte und -psychotherapeuten beantragen die Genehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

Physikalische Therapie

Unter dem Begriff physikalische Therapie sind hier gemeint: Verfahren wie Massagetherapie, Krankengymnastik oder Atemgymnastik (siehe Abschnitt 30.4 EBM).

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn Sie nicht zu den genannten Fachrichtungen gehören (siehe „Wer kann die Genehmigung erhalten“) und physikalische Therapie als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.

zuletzt aktualisiert am: 04.10.2023

Abrechnung

Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.

Ansprechpartner

Zeynep Sever-Kulay

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Antragsverfahren

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6572
Fax 069 24741-68847
antragsverfahren(at)kvhessen(.)de

Ansprechpartner

Florian Hehl

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Antragsverfahren

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6360
Fax 069 24741-68847
antragsverfahren(at)kvhessen(.)de

Ansprechpartner

Celine Sophie Zunke

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Team Antragsverfahren

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6037
Fax 069 24741-68847
antragsverfahren(at)kvhessen(.)de

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