Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jeder Vertragsarzt und -psychotherapeut automatisch sämtliche Behandlungen an Patientinnen und Patienten durchführen und abrechnen. Für bestimmte Kassenleistungen wie die Onkologie brauchen sie eine Genehmigung. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Hessische Vertragsärzte und -psychotherapeuten beantragen die Genehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

Onkologie

Als Onkologie bezeichnet man die Wissenschaft, die sich mit Krebs befasst. Die moderne Onkologie ist von der interdisziplinären Zusammenarbeit der je nach Tumorerkrankung involvierten medizinischen Fachrichtungen geprägt.

Ab dem 1. Januar 2024 werden die in der Onkologie-Vereinbarung vorgeschriebenen Mindestpatientenzahlen für intravasale Behandlungen halbiert. Die Reduzierung gilt für die Antragstellung und Aufrechterhaltung der Genehmigung zur Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung. Dementsprechend müssen ab dem 1. Januar 2024 Fachärzte für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie nur noch 15 Patientinnen beziehungsweise Patienten mit intravasaler und/oder intrakavitärer und/oder intraläsionaler Behandlung im Quartal nachweisen, alle anderen Fachgruppen (unter anderem Urologie, Gynäkologie und Dermatologie) müssen nur zehn Patientinnen/Patienten im Quartal nachweisen.

Die Ergänzende Onkologie-Vereinbarung für Hessen gilt weiterhin, insofern die dort geforderten Mindestpatientenzahlen geringer sind, als die Vorgaben der Onkologie-Vereinbarung auf Bundesebene.

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn Sie Onkologie als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.

zuletzt aktualisiert am: 25.01.2024

Abrechnung

Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.

Ansprechpartner

Antje Andres

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6584
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.6(at)kvhessen(.)de

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