Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jeder Vertragsarzt und -psychotherapeut automatisch sämtliche Behandlungen an Patienten durchführen und abrechnen. Für bestimmte Kassenleistungen wie die Diagnostik und Behandlung von MRSA brauchen sie eine Genehmigung. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Hessische Vertragsärzte und -psychotherapeuten beantragen die Genehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

MRSA

Resistente Keime sind nicht nur ein Problem von Krankenhäusern und Pflegeheimen. Da sich immer wieder Patienten mit einem Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) infizieren, ist die Diagnostik und Behandlung von MRSA im ambulanten Bereich von hoher Bedeutung.

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn Sie die Diagnostik und Behandlung von MRSA als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.

zuletzt aktualisiert am: 08.03.2024

Abrechnung

Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.

Ansprechpartner

Anna Wandrei

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main

Tel 069 24741-6094
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.3(at)kvhessen(.)de

Tanja Köhn

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt am Main

Tel 069 24741-6312
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.3(at)kvhessen(.)de

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