Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jeder Vertragsarzt und -psychotherapeut automatisch sämtliche Behandlungen an Patienten durchführen und abrechnen. Für bestimmte Kassenleistungen wie die Holmium-Laserenukleation (HoLEP), Holmium-Laserresektion (HoLRP) und Thulium-Laserresektion (TmLRP) und weniger invasive Therapien brauchen sie eine Genehmigung. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Hessische Vertragsärzte und -psychotherapeuten beantragen die Genehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

Laserbehandlung bei benignem Prostatasyndrom (bPS)

Mit den Verfahren Holmium-Laserenukleation (HoLEP), Holmium-Laserresektion (HoLRP), Thulium-Laserenukleation (TmLEP), Thulium-Laserresektion (TmLRP) sowie der Photoselektiven Vaporisation der Prostata (PVP) wird das benigne Prostatasyndrom (bPS) behandelt. Diese Verfahren zählen zu den nebenwirkungsärmeren und weniger invasiven Therapien.

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn Sie die Behandlung des benignen Prostatasyndroms mittels Laser als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antragbei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Wer bereits eine Genehmigung der KVH für eines der Verfahren hat und nachträglich ein zusätzliches anbieten und abrechnen möchte, stellt dazu einen Erweiterungsantrag und weist die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.

zuletzt aktualisiert am: 20.11.2023

Abrechnung

Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.

Ansprechpartner

Stefanie Gilmer

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6354
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.1(at)kvhessen(.)de

Tanja Dittmar

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6551
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.1(at)kvhessen(.)de

Heike Morbitzer

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6606
Fax 069 24741-68816
qs.fb1.1(at)kvhessen(.)de

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