Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jeder Vertragsarzt und -psychotherapeut automatisch sämtliche Behandlungen an Patienten durchführen und abrechnen. Für bestimmte Kassenleistungen wie die Koloskopie brauchen sie eine Genehmigung. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Hessische Vertragsärzte und -psychotherapeuten beantragen die Genehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

Koloskopie

Bei der Koloskopie wird der Dickdarm mit einem Endoskop untersucht, das mit Kamera und Licht ausgestattet und an einem langen, dünnen, flexiblen Schlauch befestigt ist. Es wird auch Koloskop oder Kolonoskop genannt. Wenn nötig können durch das Koloskop Instrumente eingeführt werden, um Gewebeproben der Darmschleimhaut zu entnehmen oder Polypen zu entfernen.

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn Sie Koloskopie als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.

zuletzt aktualisiert am: 30.09.2021

Abrechnung

Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.

Ansprechpartner

Antje Andres

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6584
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.6(at)kvhessen(.)de

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