Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jeder Vertragsarzt und -psychotherapeut automatisch sämtliche Behandlungen an Patienten durchführen und abrechnen. Für bestimmte Kassenleistungen wie die PreP brauchen sie eine Genehmigung. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Hessische Vertragsärzte und -psychotherapeuten beantragen die Genehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP)

Eine HIV-Infektion ist eine lebenslange, bislang nicht heilbare und unbehandelt potenziell lebensbedrohliche Infektion. Die orale HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) ist eine Methode zur Prävention einer HIV-Infektion. Sie ergänzt eine effektive Präventionsstrategie. Das Ziel: Die Raten der HIV-Neuinfektionen senken.

Seit 1. September 2019: Neue Gebührenordnungspositionen (GOP) 01920, 01921 und 01922 in Abschnitt 1.7.8. des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM): für Versicherte, die das 16. Lebensjahr vollendet und ein substantielles HIV-Risiko haben. Wer die neuen GOP 01920, 01921 und 01922 abrechnen möchte, muss sich dies zuvor von der KVH genehmigen lassen.

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn Sie PrEP als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antragbei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.

zuletzt aktualisiert am: 30.09.2022

Abrechnung

Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.

Ansprechpartner

Sabine Kühn

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6610
Fax 069 24741-68816
qs.substitution(at)kvhessen(.)de

Ansprechpartner

Daniela Sommer

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6075
Fax 069 24741-68816
qs.substitution(at)kvhessen(.)de

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