Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jeder Vertragsarzt und -psychotherapeut automatisch sämtliche Behandlungen an Patienten durchführen und abrechnen. Für bestimmte Kassenleistungen wie die spezialisierte geriatrische Diagnostik brauchen sie eine Genehmigung. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Hessische Vertragsärzte und -psychotherapeuten beantragen die Genehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

Geriatrie

Die spezialisierte geriatrische Diagnostik dient älteren Patienten, die aufgrund der Art, Schwere und Komplexität ihrer Erkrankung besonders versorgt werden müssen. Anhand von Assessmentverfahren werden etwa die Selbstversorgungsfähigkeit des Patienten, Mobilität, Kognition, Emotion, Ernährung, Schmerz und instrumentelle Aktivitäten erfasst. Der Arzt ermittelt relevante Kontextfaktoren mithilfe eines Sozialassessments, das zum Beispiel das soziale Umfeld, Wohnumfeld, häusliche und außerhäusliche Aktivitäten sowie Pflege- und Hilfsmittelbedarf berücksichtigt. Um Funktionsstörungen und Risiken des Patienten zu erkennen, können weitere syndrombezogene geriatrische Untersuchungen oder vertiefende Verfahren angewendet werden. Die Syndrome werden bewertet und ein Behandlungsplan erstellt. Informationen dazu gibt es auch in der Praxisinformation spezialisierte geriatrische Diagnostik der KBV.

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn Sie spezialisierte geriatrische Diagnostik als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antrag bei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.

zuletzt aktualisiert am: 12.02.2024

Abrechnung

Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.

Ansprechpartner

Maria Kazantsidou

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6522
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.10(at)kvhessen(.)de

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