Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jeder Vertragsarzt und -psychotherapeut automatisch sämtliche Behandlungen an Patienten durchführen und abrechnen. Für bestimmte Kassenleistungen wie die DMP-Patientenschulung brauchen sie eine Genehmigung. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Hessische Vertragsärzte beantragen die Genehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

DMP-Schulung für Patienten

Chronisch kranke Menschen sollen so gut wie möglich mit ihrer Erkrankung leben können. Wer Disease-Management-Programme (DMP) in der Praxis anbietet, hat die Möglichkeit, seine DMP-Patientinnen und Patienten von qualifiziertem Personal schulen zu lassen. Denn gute Aufklärung erleichtert es ihnen, ihre Behandlung zu verstehen und aktiv mitzubestimmen.

Das strukturierte Hypertonie Behandlungs- und Schulungsprogramm (HBSP)

Das DMP-Schulungsprogramm „Das strukturierte Hypertonie Behandlungs- und Schulungsprogramm (HBSP)“ nach Heise/Jennen/Sawicki hat seine DMP-Zulassung verloren.

Das Schulungsprogramm wird zum 30. September 2023 aus den DMP Verträgen Diabetes mellitus Typ 1, Diabetes mellitus Typ 2 sowie Koronare Herzkrankheit gestrichen, da es nicht mehr die Anforderungen an die aktuelle DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) erfüllt.

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn Sie DMP-Schulungen für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten und am Disease-Management-Programm (DMP) der KVH teilnehmen, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen formlosen Antrag: Ein Schreiben mit der Bitte um Genehmigung und dem geforderten Nachweis (entsprechendes Schulungszertifikat) an das Team  Mitgliederservice Sonderverträge reicht aus. Für die Schulungen im DMP Asthma sowie im DMP COPD ist zusätzlich das Zertifikat der Medizinischen Fachangestellten erforderlich. Danach erhalten sie die Genehmigung zur Abrechnung der Schulung und können DMP-Schulungsunterlagen bestellen.

zuletzt aktualisiert am: 26.01.2024

Abrechnung

Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.

Ansprechpartner

Mitgliederservice Sonderverträge

Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-7580
Fax 069 24741-68805
mitgliederservice.sondervertraege(at)kvhessen(.)de

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