Rechts im Bild ist ein Arzt. Links im Bild eine Patientin. Der Arzt untersucht den Arm der Patientin. © FatCamera

In Deutschland darf nicht jeder Vertragsarzt und -psychotherapeut automatisch sämtliche Behandlungen an Patienten durchführen und abrechnen. Für bestimmte Kassenleistungen wie die Arthroskopie brauchen sie eine Genehmigung. Dies dient der Qualitätssicherung im Sinne der Patienten und Praxen. Hessische Vertragsärzte und -psychotherapeuten beantragen die Genehmigung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

Arthroskopie

Eine Arthroskopie ist ein minimal-invasiver Eingriff, bei dem mithilfe eines Endoskops Gelenke untersucht und behandelt werden. Sie wird am häufigsten an den großen Gelenken wie Knie-, Schulter-, Ellenbogen- und oberem Sprunggelenk durchgeführt, aber auch an Hand- sowie unterem Sprunggelenk. Die Gelenkspiegelung zählt zu den häufigsten orthopädischen Eingriffen. Rund die Hälfte der 500.000 Gelenkspiegelungen jährlich (bundesweit) erfolgt ambulant.

Die neue Qualitätsbeurteilungsrichtlinie Arthroskopie (QBA-RL) ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Damit werden ab dem 1. Januar 2020 Stichprobenprüfungen wieder aufgenommen, Überprüfungen für Neu-Genehmigungsinhaber eingeführt und Anpassungen zur Dokumentationsprüfung vorgenommen. Bitte beachten Sie die ausführliche Praxisinformation der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Wie erhalte ich die Genehmigung?

Wenn Sie Arthroskopien als Leistung für gesetzlich Versicherte anbieten und abrechnen möchten, muss die KVH dies zunächst genehmigen. Mitglieder der KVH stellen dazu einen Antragbei der KVH und weisen die geforderten Voraussetzungen nach. Bei dieser standortbezogenen Genehmigung müssen Sie für externe OP-Räume auch die Nutzungserkärung ausfüllen und einen weiteren Antrag stellen, wenn sich der OP-Standort verändert. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend erteilt werden können.

zuletzt aktualisiert am: 20.11.2023

Fragen zur sQS?

Auf den Seiten zur Sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (SQS) veröffentlicht die KVH alle wichtigen Informationen und Ansprechpersonen.

Abrechnung

Schon gesehen? Die KVH informiert ihre Mitglieder auch über die Abrechnung von Kassenleistungenin hessischen Vertragsarzt- und -psychotherapeutenpraxen sowie über aktuelle EBM-Änderungen.

Ansprechpartner

Stefanie Gilmer

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6354
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.1(at)kvhessen(.)de

Tanja Dittmar

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6551
Fax 069 24741-68819
qs.fb1.1(at)kvhessen(.)de

Heike Morbitzer

Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Qualitätssicherung Team 1

Europa-Allee 90
60486 Frankfurt

Tel 069 24741-6606
Fax 069 24741-68816
qs.fb1.1(at)kvhessen(.)de

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